Steuerplanung für ETFs

Vorabpauschale berechnen

Erhalte eine transparente Schätzung für deinen ETF oder Fonds – mit Teilfreistellung, Freistellungsauftrag und Kirchensteuer.

Deine Angaben

Alle Werte beziehen sich auf das Steuerjahr 2026.

2026
SteuerjahrAuch rückwirkend berechenbar
Art des Fonds oder ETFsBestimmt die Teilfreistellung
Bei Kauf im laufenden Jahr: Wert bei Erwerb eintragen
Wert am letzten Handelstag des Jahres
Regelmäßige Einzahlungen; sonst 0 €
Bei thesaurierenden Fonds 0 €
Optional · maximal 1.000 € pro Person
Bei Erwerb im laufenden Jahr entsprechend reduzieren
Kirchensteuer

So entsteht die Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine vorgezogene Besteuerung auf Wertsteigerungen, die du noch nicht realisiert hast. Sie greift bei thesaurierenden und ausschüttenden Fonds und wird von deiner depotführenden Stelle automatisch im Januar eingezogen.

Steigt dein Fonds im Jahr nicht, fällt keine Vorabpauschale an. Alles, was du hier vorab versteuerst, wird beim späteren Verkauf angerechnet – du zahlst also nicht doppelt.

Rückwirkende Jahre kannst du im Rechner direkt auswählen; der amtliche Basiszins wird dann automatisch übernommen. Für 2021 und 2022 war er negativ, weshalb das BMF in diesen beiden Jahren gar keine Vorabpauschale erhoben hat.

Der Rechner zeigt eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die Berechnung in vier Schritten

  1. Basisertrag ermitteln

    Depotwert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Der Basiszins für 2026 liegt bei 3,20 %.

  2. Auf die Wertsteigerung deckeln

    Mehr als die tatsächliche Wertentwicklung einschließlich Ausschüttungen kann nie angesetzt werden.

  3. Ausschüttungen abziehen

    Bereits ausgeschüttete und versteuerte Beträge senken die Vorabpauschale – oft bis auf null.

  4. Teilfreistellung anwenden

    Je nach Fondsart bleibt ein Teil steuerfrei, bei Aktienfonds zum Beispiel 30 %.

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