Vorabpauschale berechnen
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So entsteht die Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine vorgezogene Besteuerung auf Wertsteigerungen, die du noch nicht realisiert hast. Sie greift bei thesaurierenden und ausschüttenden Fonds und wird von deiner depotführenden Stelle automatisch im Januar eingezogen.
Steigt dein Fonds im Jahr nicht, fällt keine Vorabpauschale an. Alles, was du hier vorab versteuerst, wird beim späteren Verkauf angerechnet – du zahlst also nicht doppelt.
Rückwirkende Jahre kannst du im Rechner direkt auswählen; der amtliche Basiszins wird dann automatisch übernommen. Für 2021 und 2022 war er negativ, weshalb das BMF in diesen beiden Jahren gar keine Vorabpauschale erhoben hat.
Der Rechner zeigt eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Die Berechnung in vier Schritten
Basisertrag ermitteln
Depotwert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Der Basiszins für 2026 liegt bei 3,20 %.
Auf die Wertsteigerung deckeln
Mehr als die tatsächliche Wertentwicklung einschließlich Ausschüttungen kann nie angesetzt werden.
Ausschüttungen abziehen
Bereits ausgeschüttete und versteuerte Beträge senken die Vorabpauschale – oft bis auf null.
Teilfreistellung anwenden
Je nach Fondsart bleibt ein Teil steuerfrei, bei Aktienfonds zum Beispiel 30 %.
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